Das habe ich über Leipnitz gefunden
Über zwei Schulbezirke -Leipnitz und Kössern- führt der Geistliche die Schulaufsicht. Das erhöht gelegene Schulhaus zu Leipnitz,- von der Schulgemeinde im Jahre 1893 erbaut und ausgestattet mit zwei schönen, geräumigen Lehrerwohnungen und Klassenzimmern, bildet neben dem Kirchturm eine leuchtende Zierde des Ortes und der Umgebung weithin. Dagegen ist die kaum mehr zu erreichende Schule zu Kössern älter. In dieselbe sind die Kinder vom nahen Föstgen eingeschult.
Leipnitz hat 279 Einwohner und umfasst mit dem Rittergut ein Areal von 270 ha. 82a. Seit dem verheerenden schrecklichen Brand im Jahre 1827, in welchem ein großer Teil des Dorfes ein Raub der Flammen ward, hat der Ort ein freundliches Aussehen erhalten.......
Den Besitzern des hiesigen Rittergutes, dessen Fluren im Leipnitzer, Keiselwitzer und Naundorfer Gebiet liegen, stand noch am Anfang dieses Jahrhunderts die Erbgerichtsbarkeit über die sämtlichen Untertanen zu.
Dem hiesigen schriftsässigen Rittergute stand die Gerichtsbarkeit über einen Teil des Dorfes, sowie über die sämtlichen Untertanen die Erbgerichtsbarkeit, die Obergerichtsbarkeit aber nur pachtweise zu.
Außerdem gehörten zu demselben zwei Pferdner und drei Gärtner zu Neunitz und ein Pferdner in Naundorf, nicht weniger das Dorf Keiselwitz.
Das Gut hatte früher auch die Collatur über die dasige Kirche und Schule, welche jetzt das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zu Dresden übt.
Es wurde mit zwei Ritterpferden verdient und ist heut zu Tage ein sehr schönes, großes und viel Nutzen bringendes Gut.
Leubnitz ist dasjenige Lubinitz, dessen Kirchenlehn Hermann d. J. Von Schönburg zu Witzdrop auch nebst Zschannewitz u.s.w. dem Kloster Geringswalde schenkte, bei welchem Kloster es auch bis zu dessen Aufhebung blieb.
Nach der Reformation wurden die von Haugwitz mit Leipnitz beliehen und im 17.Jahrhundert gehörte es denen von Erdmannsdorf, von 1741 bis 1770 dem Achaz von der Schulenburg und im 19.Jahrhundert der Familie Jahn. Seit 1857 ist aber Erb – Lehn- und Gerichtsherr des Gutes Herr Gottlob Reinhardt Arnold.